Lieferung, Verpackung, Lieferfristen


1. Der Mindestauftragswert ist CHF. 20,00.
2. Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Sobald die Ware von dem Verkäufer ordnungsgemäß der Bahn, Post, UPS oder anderen Beförderungsunternehmen sowie Speditionen übergeben worden ist, geht das Risiko auf den Käufer über. Alle Waren werden auf ausdrücklichen Wunsch hin vom Verkäufer transportversichert.
3. Der Versand wird auf einem dem Verkäufer am geeignetsten erscheinenden Weg und in einer am passendsten erscheinenden Verpackung vorgenommen. Für Güte und Qualität des Verpackungsmaterials ist eine Haftung des Verkäufers ausgeschlossen. Sonderwünsche gehen zu Lasten des Käufers. Die Handlingkosten sind im Kaufpreis nicht enthalten. Dagegen wird die Verpackung vom Verkäufer bei grosser, schwerer oder nicht vom Hersteller verpackter Ware gesondert berechnet. Die Auswahl der Verpackungsmaterialien verbleibt beim Verkäufer; für Güte und Qualität ist die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen.
4. Die Transportkosten sind vom Käufer zu tragen.
5.Teillieferungen sind berechtigt, soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart worden ist.
6. Die Ware ist sofort nach Empfangnahme durch den Besteller oder seine Beauftragten auf Transportschäden zu untersuchen. Schäden an der Verpackung hat sich der Besteller bei Annahme der Ware von dem Transportunternehmen schriftlich bescheinigen zu lassen.
7. Der Verkäufer wird sich bemühen, die Lieferung unverzüglich zu erfüllen. Nach Ablauf der vom Verkäufer angegebenen Lieferfrist wird ohne Erklärung eine Nachlieferungsfrist von der Dauer der Lieferfrist, längstens jedoch von 30 Tagen in Lauf gesetzt. Bei höherer Gewalt, Arbeitskampfmassnahmen, behördlichen Massnahmen sowie sonstigen unvorhergesehenen Ereignissen, die trotz der vernünftigerweise zu erwartenden Vorsichtsmassnahme nicht vermieden werden konnten -gleich, ob beim Verkäufer, beim Lieferanten oder dritten Personen- wird die Lieferfrist bzw. Abnahmefrist ohne weiteres um die Dauer der Behinderung in angemessener Weise verlängert, auch wenn derartige Ereignisse während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Treten Ereignisse im vorgenannten Sinne außerhalb eines Verzuges ein und wird die Lieferung nachträglich unmöglich oder für den Verkäufer unzumutbar, ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche sind in den vorgenannten Fällen ausgeschlossen.
8. Ist die Lieferung nicht rechtzeitig erfolgt und will der Käufer vom Vertrag zurücktreten, so muss er dem Verkäufer eine Nachlieferungsfrist von 4 Wochen setzen mit der Androhung, daß er nach Ablauf der Frist die Erfüllung ablehne. Die Nachlieferungsfrist berechnet sich ab Zugang bei dem Verkäufer. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung des Vertrages sind ausgeschlossen.
9. Bei Liefer- oder Leistungsverzug oder durch den Verkäufer verschuldeter Unmöglichkeit der Lieferung oder Leistung sind Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung ausgeschlossen, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei dem Verkäufer nicht vorliegen.